Ehrenamtliche rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung sollte, sofern möglich, vorrangig ehrenamtlich geführt werden.
Dafür in Frage kommen z. B. Verwandte oder andere nahestehende Personen, aber auch Außenstehende, die sich ehrenamtlich engagieren möchten.

Daher suchen wir Sie!

Voraussetzung für die Übernahme dieses Ehrenamtes ist, ebenso wie in der Berufsbetreuung, die richterliche Anordnung der Betreuung.

Auch sollte die betreuende Person

    • volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein
    • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
    • keine Vorstrafen im Führungszeugnis vorweisen

Außerdem sollten Sie empathisch und zuverlässig sein, Einfühlungsvermögen besitzen und den Überblick behalten können. Kommunikationsfreude und Organisationsgeschick im Umgang mit Einrichtungen und Behörden sind unentbehrlich.

Die rechtliche Betreuung ist eine Hilfestellung, das Wohl und die Wünsche der zu betreuenden Person stehen immer im Vordergrund. So sollte grundsätzlich auch ein Maß an Sympathie zwischen beiden Personen vorhanden sein.

Wir unterstützen Sie!

Regelmäßige Infoveranstaltungen und Fortbildungen zu betreuungsrelevanten Themen gehören ebenso dazu, wie die Treffen unserer Ehrenamtlichen zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Als Betreuungsverein sind wir Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen der rechtlichen Betreuung.

Nach intensiver Einführung in die Grundlagen haben Sie immer die Möglichkeit, individuelle Beratungstermine mit uns zu vereinbaren.

Selbstverständlich vertreten wir Sie im Krankheitsfall oder bei Urlaub, sofern dies von ihnen gewünscht wird.

Da die ehrenamtliche Betreuung grundsätzlich unentgeltlich geführt wird, haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Auslagen erstatten zu lassen.

Den Vordruck und weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

 

 

Möchten Sie sich gerne auf andere Weise engagieren?

Sprechen Sie uns an, gerne vermitteln wir Sie an Menschen, die bereits durch uns rechtlich betreut werden, jedoch zusätzliche Hilfen im alltäglichen Bereich benötigen.

Hier kann es sich z. B. um gemeinsame Freizeitaktivitäten, den Lebensmitteleinkauf oder eine Begleitung zu Ärzten oder Therapieeinrichtungen handeln.